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Fördermittel des Landes Hessen

Die Hessische Landesregierung bietet ab sofort befristet bis auf weiteres als Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften für infolge der Finanzmarktkrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen - im Einzelfall auch größere Unternehmen - zu verbesserten Konditionen an. Es beinhaltet im Rahmen der bestehenden Bürgschaftsrichtlinien erhöhte Bürgschaftsquoten von (bis zu) 80% der Kreditsumme. Das Eigenobligo des Kreditinstitutes muss daher - auch beihilferechtlich begründet - grundsätzlich mindestens 20% betragen.

Ergänzend wird das Antrags- und Bearbeitungsverfahren bei Landesbürgschaften verschlankt und beschleunigt. Bürgschaftsanträge im Rahmen des Sonderprogramms werden bevorzugt bearbeitet.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere Automobilzulieferer, die neben der allgemeinen Bürgschaftsantragsberechtigung gemäß den Bürgschaftsrichtlinien grundsätzlich folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:

• Betriebsmittellinien müssen ausgeschöpft sein
• Ein nennenswerter Eigenbeitrag der Gesellschafter muss geleistet sein oder werden (z.B. Gesellschafterdarlehen)
• i.d.R. signifikanter, nicht saisonaler, Auftrags- oder Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 25%
• Vorrangige Nutzung des Kurzarbeiterinstrumentes zur Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse, d.h. i.d.R. kein Arbeitsplatzabbau
• Nachhaltig tragfähiges Geschäftsmodell
• Kapitaldienstfähigkeit
• i.d.R. (noch) intakte Eigenkapitalsituation (kein verlustbedingter Verzehr des Eigenkapitals zu mehr als 50% und davon mehr als 25% während der letzten 12 Monate); d.h. (noch) kein UiS-Status. Für Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) gemäß EU-Definition gelten zusätzliche Auflagen und Bestimmungen der Europäischen Beihilfenkontrolle
• Ein Kreditinstitut ist zur Stellung eines Bürgschaftsantrages und der Übernahme eines Eigenobligoanteils bereit

Anlaufstellen sind die Investitionsbank Hessen (IB H) und die Bürgschaftsbank Hessen (BB H), die auch erste Auskünfte erteilen. Anfragen für die Übernahme von Bürgschaftsbeträgen bis zu 1 Mio. EUR sind vorrangig an die BB H zu richten. Anträge müssen über die Hausbanken eingereicht werden.

Für Investitionsfinanzierungen bieten sich langfristige Bankdarlehen sowie stille Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen an, die Eigenkapitalcharakter haben. Für beide Finanzierungsinstrumente kann die Bürgschaftsbank Hessen die notwendigen Absicherungen durch Bankbürgschaften bzw. Garantien bieten. Für Investitionsdarlehen verbürgt sich die Bürgschaftsbank Hessen bis zu einer Höhe von 80% des Kreditbetrages, maximal bis zu einer Bürgschaftssumme von EUR 1.000.000,00.

Auch für Unternehmenskauf- und Nachfolgefinanzierungen kann die Bürgschaftsbank Hessen Ausfallbürgschaften bis zu einer Höhe von 80% der Kreditsumme, maximal bis zu einer Bürgschaftssumme von EUR 1.000.000,00 anbieten.

Bei Inanspruchnahme einer Bürgschaft fällt bei Antragstellung ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5% des Kreditbetrages, mindestens EUR 500,00 an. Sollte die Bürgschaftsbank Hessen die Bürgschaftsübernahme ablehnen, verbleibt es bei einem Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 500,00. Ab der Bürgschaftsbewilligung wird eine jährliche Avalprovision in Höhe von 1,5% bezogen auf den Kreditbetrag berechnet.

Die vorgenannten Maßnahmen stellen nur einen Ausschnitt der möglichen (staatlichen) Unterstützungsleistungen dar. Bei Bedarf sind im Einzelfall die zutreffenden Programme zu ermitteln.