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Fördermittel des Landes Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Maßnahmenbündel zur Stabilisierung der Konjunktur in Bayern beschlossen.

Der maximale Bürgschaftssatz für Betriebsmittelkredite wurde von 50 % auf 80 % angehoben. Zudem wurden die Vergabevorschriften angepasst, was den Unternehmen einen leichteren Zugang zu Betriebsmittelbürgschaften der LfA (Förderbank Bayern) ermöglicht.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten können neben Umstrukturierungsbürgschaften nunmehr auch Rettungsbürgschaften gemäß den EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten beantragt werden. Der Bürgschaftssatz beträgt hier jeweils bis zu 80 %. Eine Rettungsbürgschaft ist - gemäß EU-Vorgaben - eine vorübergehende, reversible Unterstützungsmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Bürg-schaften für Investitions-, Aval- und Betriebsmittelkredite aus der mittelständischen Industrie, von Dienstleistungsunternehmen und Freien Berufen sind über die Hausbank direkt bei der LfA zu beantragen. Für Bürgschaftsanträge von KMU (außer Rettungs- und Umstrukturie-rungsfälle) aus den Bereichen Handel, Handwerk, Gartenbau, Hotel- und Gaststättengewerbe ist die Bürgschaftsbank Bayern zuständig.

Investitionskredite

Haftungsfreistellung „Haftung Plus“

Bei nicht ausreichender Absicherung können für die Investivkredite Haftungsfreistellungen für die Hausbank in Höhe von 70 % der Kreditsumme eingesetzt werden. Bei kleineren Darlehen (bis zu einem Gesamtobligo i. H. v. 250.000 EUR) im Rahmen der bayerischen Regio-nalförderung sind 50-prozentige Haftungsfreistellungen möglich.

LfA-Bürgschaften

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei einer Kreditgarantiegemeinschaft (KGG) stellen können. I. d. R. sind dies mittelständische Industrie- & Dienstleistungsbetriebe so wie Freiberufler. Verbürgt werden Investitionskredite, in besonderen Fällen auch Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten. Die Bürgschaftsübernahme beträgt bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürg-schaftsprovision beträgt 1 % bzw. 2 %.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Handel, Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe. Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen mangelnder Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten. Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern eingereicht. Die Bürgschaftsübernahme beträgt bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 0,8 % des Kreditbetrages, der Haftungsfondsbeitrag 1 % des Kreditbetrages.

Akutkredit

Sind die Ursachen bekannt und wurde bereits ein Konzept zur Bewältigung der Krise erarbeitet, kann die LfA zum Beispiel mit Hilfe des Akutkredits zur Korrektur der finan-ziellen Schieflage beitragen. Damit können die überhöhten kurzfristigen Verbindlichkeiten in langfristiges Fremdkapital zinsgünstig umgeschuldet werden. Auch Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie Investitionen, die zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen (z.B. Umstellung der Produktion) notwendig sind, sind förderfähig. Auf dieser Basis können Sie sich in der schwierigen Zeit der Umstrukturierung auf die wesentlichen Dinge konzentrieren.

Die förderfähigen Maßnahmen können zu 100 % finanziert werden. Der Höchstbetrag beträgt in der Regel 1,6 Mio. EUR. Die Laufzeit beträgt wahlweise vier, acht oder zwölf Jahre mit ein bzw. zwei tilgungsfreie Jahren.

Mangelt es an banküblichen Sicherheiten, können Industrie- und Dienstleistungsunternehmen eine LfA-Bürgschaft beantragen, die bis zu 50 % des Darlehensbetrages absichert. Bereits bestehende Hausbankrisiken können jedoch nicht nachträglich verbürgt werden.

Die vorgenannten Maßnahmen stellen nur einen Ausschnitt der möglichen (staatlichen) Unterstützungsleistungen dar. Bei Bedarf sind im Einzelfall die zutreffenden Programme zu ermitteln.